Unsere Notare stehen Ihnen in Luzern und in der ganzen Schweiz für Statutenänderungen und sonstige Umstrukturierungen zur Verfügung.
Wir beraten Sie und Ihre Gesellschaft bei sämtlichen Umstrukturierungen gemäss Fusionsgesetz: Fusion (Kombinationsfusion oder Absorptionsfusion), Spaltung (Aufspaltung oder Abspaltung) sowie Umwandlung oder Vermögensübertragung und nehmen die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.
Unsere Notare beurkunden sämtliche Statutenänderungen, beispielsweise bei der Sitzverlegung Ihrer AG oder Ihrer GmbH, bei Kapitalveränderungen (Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung), bei der Änderung des Gesellschaftszwecks oder bei sämtlichen weiteren von Ihnen gewünschten Änderungen der Statuten.
Wir beraten Sie bei sämtlichen Mutationen im Verwaltungsrat, in der Geschäftsführung oder bei weiteren Zeichnungsberechtigungen und bereiten die notwendigen Unterlagen vor. Unsere Notare des Kantons Luzern nehmen, wo erforderlich, die notarielle Beglaubigung der Unterschriften vor.
Sämtliche Formalitäten mit allen involvierten Schweizer Handelsregisterämtern werden durch unser Notariat abgewickelt und erledigt. Im Anschluss an die Eintragungen im Handelsregister überprüfen wir die Handelsregisterauszüge und stellen Ihnen sämtliche Urkunden und Geschäftsunterlagen zu.
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Notare des Kantons Luzern sowie die spezialisierten Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Grossenbacher Rechtsanwälte auch im Anschluss an die Umstrukturierung Ihrer Gesellschaft gerne weiterhin zur Verfügung.