Unser Notariat berät und beurkundet bei Grundstückskaufverträgen, Parzellierungen, Stockwerkeigentum, Baurechten, Nutzniessungen usw.
Die Übertragung von Grundstücken erfolgt in der Regel im Rahmen eines Kaufvertrags. Häufig wird aber eine Liegenschaft oder Eigentumswohnung auch anlässlich einer Nachfolgeregelung innerhalb der Familie (beispielsweise durch Erbvorbezug oder Schenkung) oder durch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen übertragen. Unsere Notare prüfen für Sie in allen Fällen die Ausgangslage im Grundbuch, beraten Sie bei der Wahl des richtigen Rechtsgeschäfts (Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrag, Kaufvorvertrag, Errichtung eines Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrechts), erstellen für Sie innert kürzester Zeit die notwendigen Verträge, holen die allenfalls zusätzlich notwendigen Bewilligungen ein (bäuerliches Bodenrecht, Bewilligung für den Erwerb durch ausländische Personen (Lex Koller), Löschungsbewilligungen von Pensionskassen, Dienstbarkeitsberechtigten usw.) und nehmen die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.
Unsere Notare beraten Sie gerne bei der Planung und Vorbereitung der notwendigen rechtlichen Schritte bei kleineren und grösseren Überbauungen. In enger Zusammenarbeit mit Grundbuchämtern und Nachführungsgeometern erstellen wir nach Ihren Vorstellungen Parzellierungsbegehren und finden dabei pragmatische und nachhaltige Lösungen auch bei komplexen Fragestellungen (Miteigentum bei Tiefgaragen, gemeinschaftliche Anlagen usw.). Wir errichten die notwendigen Dienstbarkeiten (Näherbaurechte, Grenzbaurechte, Fuss- und Fahrwegrechte, Benützungsrechte usw.) und bereinigen für Sie bestehende und nicht mehr dienliche Einträge im Grundbuch. Bei der Begründung von Stockwerkeigentum sowie Miteigentum erstellen wir für Sie die individuell erforderlichen Reglemente.
Mit der Errichtung eines Baurechts kann das Eigentum an Bauten und Anlagen jemand anderem als dem Grundeigentümer zugewiesen werden. Im Baurechtsvertrag werden Inhalt und Umfang des Baurechts sowie dessen Abgeltung geregelt. Unsere erfahrenen Notare errichten und beurkunden für Sie einen massgeschneiderten Baurechtsvertrag.
Wohnrechte und Nutzniessungen an Grundstücken werden häufig im Rahmen von familieninternen Grundstücksübertragungen begründet. Im Gegensatz zum Wohnrecht, welches direkt an die Person des Berechtigten gebunden und damit unvererblich und unübertragbar ist, können Nutzniessungsberechtigte an einem Grundstück dieses entweder selbst bewohnen oder auch vermieten, womit Sie Anspruch auf die entsprechenden Mieterträge haben. Bei der Wahl der geeigneten Dienstbarkeit stehen unsere Notare Ihnen beratend zur Seite.
Im Rahmen von nachbarschaftlichen Regelungen (Grenzbaurecht, Näherbaurecht, Bauverbot, Gewerbeverbot usw.) werden häufig Dienstbarkeiten begründet. Wir zeigen Ihnen die passenden, langfristigen und nachhaltigen Lösungen auf, unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Pläne und nehmen die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.
Grundpfandrechte sind Pfandrechte, welche zur Sicherung von Forderungen (üblicherweise Hypothekardarlehen) an Grundstücken eingeräumt werden. Wird die gesicherte Forderung nicht erfüllt, verleiht das Grundpfandrecht dem Gläubiger das Recht, das betreffende Grundstück verwerten zu lassen, um aus dem Erlös die Bezahlung der sichergestellten Forderung zu erhalten.
In Zusammenarbeit mit Ihrer Bank unterstützen unsere Notare Sie bei der Errichtung, Umwandlung und Bereinigung von Grundpfandrechten (Register-Schuldbriefe, Papier-Inhaberschuldbriefe und Grundpfandverschreibungen) und nehmen die nötigen öffentlichen Beurkundungen vor.