Unsere Notare zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten bei der Errichtung von Vorsorgeaufträgen auf und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.
Ein Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig verfasst oder mittels öffentlicher Beurkundung erstellt werden. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit für ihr persönliches Wohl (Personensorge), für ihre finanziellen Angelegenheiten (Vermögenssorge) und/oder für ihre rechtlichen Angelegenheiten (Vertretung im Rechtsverkehr) zu sorgen.
Vorsorgeaufträge lassen sich leider nur teilweise amtlich aufbewahren. Sofern eine Hinterlegung nicht möglich ist, sorgt unser Notariat aber dafür, dass die Behörden verbindlich über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags informiert sind.