Erbvertrag & Testament

Erbvertrag & Testament

Unsere Notare beraten Sie bei der Ausarbeitung Ihres Erbvertrags oder Testaments und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.

Erbvertrag & Testament
  • Öffentliche letztwillige Verfügung (Testament)

    Eine letztwillige Verfügung (Testament) kann entweder eigenhändig verfasst oder mittels öffentlicher Beurkundung erstellt werden. Unsere Notare beraten Sie gerne bei der Erstellung Ihres Testaments, unabhängig davon, ob sich Ihre Vermögenswerte in Luzern, in der Schweiz oder im Ausland befinden. In speziellen Konstellationen oder bei hoher Komplexität kann es angezeigt sein, ein Testament durch unsere Notare unter Mitwirkung von zwei Zeugen öffentlich beurkunden zu lassen. Zur Durchsetzung Ihres Testaments können Sie die Anwaltskanzlei Grossenbacher Rechtsanwälte auch als Willensvollstreckerin einsetzen.

  • Erbvertrag

    Ein Erbvertrag gibt die Möglichkeit, den Nachlass unter Mitwirkung von Erben oder Dritten nach den individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien zu regeln. Es ist dabei beispielsweise möglich, unentgeltlich oder entgeltlich auf das Erbe zu verzichten (Erbverzicht oder Erbauskauf) oder Anrechnungswerte gemeinsam festzulegen. Der Erbvertrag ist unter Mitwirkung von zwei Zeugen öffentlich zu beurkunden und kann auch mit einem Ehevertrag kombiniert werden. Unser Notariat berät Sie bei der Errichtung eines Erbvertrags in Luzern oder der gesamten Schweiz, verfasst für Sie einen massgeschneiderten Erbvertrag und nimmt die öffentliche Beurkundung vor. Um Ihrem Erbvertrag Nachachtung zu verschaffen, können Sie die Anwaltskanzlei Grossenbacher Rechtsanwälte auch als Willensvollstreckerin einsetzen.

  • Vorsorgeauftrag

    Ein Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig verfasst oder mittels öffentlicher Beurkundung erstellt werden. Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit für ihr persönliches Wohl (Personensorge), für ihre finanziellen Angelegenheiten (Vermögenssorge) und/oder für ihre rechtlichen Angelegenheiten (Vertretung im Rechtsverkehr) zu sorgen. Unsere Notare des Kantons Luzern beraten Sie gerne beim Verfassen Ihres Vorsorgeauftrags und nehmen, soweit gewünscht, die öffentliche Beurkundung vor.

  • Hinterlegung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen

    Testamente oder Erbverträge können Sie entweder selbst verwahren, Dritten zur Verwahrung übergeben oder bei einer Amtsstelle hinterlegen lassen. Unser Notariat organisiert auf Ihren Wunsch hin die Hinterlegung Ihres Testaments oder Ihres Erbvertrags bei der zuständigen Amtsstelle. Vorsorgeaufträge lassen sich leider nicht amtlich aufbewahren. Unser Notariat sorgt aber dafür, dass die Behörden verbindlich über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags informiert sind.

  • Stiftung

    Eine Stiftung bietet vielseitige Möglichkeiten als erbrechtliches Gestaltungsmittel und kann mittels einer Verfügung von Todes wegen (eigenhändige oder öffentliche letztwillige Verfügung bzw. Erbvertrag) errichtet werden. Unser Notariat berät Sie gerne bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen und nimmt die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor. Die Stiftung braucht ihren Sitz dabei nicht in Luzern zu haben.

Weitere Expertisen

Beglaubigungen

Notarielle und amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten, Organisation von Apostillen (Apostillenservice) oder Legalisationen.

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Ehevertrag

Beurkundung eines Ehevertrags (modifizierte Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung).

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Erbvertrag & Testament

Beurkundung eines Erbvertrags, eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags oder eines Testaments.

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Grundstücks­geschäfte

Grundstückskaufvertrag, Schenkung, Kaufrecht und Vorkaufsrecht, Stockwerkeigentum, Baurecht, Nutzniessung oder Wohnrecht, Dienstbarkeitsvertrag.

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Gründung Stiftung

Gründung einer Stiftung sowie Erstellung der Stiftungsstatuten und des Stiftungsreglements.

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Gründung Gesellschaft

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

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Umstruktu­rierung Gesell­schaft

Fusion, Spaltung oder Umwandlung, Vermögensübertragung, Statutenänderung, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung sowie Sitzverlegung.

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Vorsorge­auftrag

Errichtung sowie Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags; Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügungen.

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