Unsere Notare beraten Sie bei der Erstellung Ihres Ehevertrags (Meistbegünstigung, Gütertrennung) und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.
Das eheliche Güterrecht regelt beispielsweise, wem die vorhandenen Vermögenswerte während der Ehe und bei Auflösung des Güterstands (bei Tod, Scheidung oder Wechsel des Güterstands) gehören oder wie ein während der Ehe angefallener Vermögenszuwachs aufzuteilen ist. Durch einen öffentlich zu beurkundenden Ehevertrag können die Braut- oder Eheleute die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungen in einem gewissen Rahmen ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. So kann beispielsweise der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung derart modifiziert werden, dass der Ehepartner meistbegünstigt wird, die Dividende eines Unternehmers kann seinem Eigengut zugewiesen werden oder es kann aus ehe- oder erbrechtlichen Überlegungen eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbart werden. Der Ehevertrag kann auch mit einem Erbvertrag verbunden werden. Unsere Notare beraten Sie gerne bei der Wahl der optimalen Vorgehensweise und nehmen die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.
Eheverträge können Sie entweder selbst verwahren, Dritten zur Verwahrung übergeben oder bei einer Amtsstelle hinterlegen lassen. Unser Notariat organisiert auf Ihren Wunsch hin die Hinterlegung Ihres Ehevertrags bei der zuständigen Amtsstelle.