Unsere Notare nehmen sämtliche Beglaubigungen für das In- und Ausland in Deutsch oder Englisch vor und organisieren in kürzester Zeit sämtliche notwendigen Überbeglaubigungen (Apostille oder Legalisation).
Im Rechtsverkehr unter Privaten und mit Behörden müssen gewisse Unterschriften beglaubigt werden, um sicherzustellen, dass die Unterschriften tatsächlich echt sind. Unser Notariat nimmt solche Unterschriftsbeglaubigungen gerne für Sie vor. Bei Unterschriftsbeglaubigungen für das Ausland berät Sie unser Notariat zudem, ob eine Apostille oder andere Legalisationen notwendig sind.
In gewissen Fällen reicht es im Rechtsverkehr mit Privaten oder Behörden nicht aus, dass Dokumente oder Ausweise (Reisepass, Identitätskarte usw.) in Kopie eingereicht werden. In solchen Fällen erstellen unsere Notare für Sie eine Kopie eines vorgelegten Originaldokuments und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original (beglaubigte Kopie oder Abschrift). In internationalen Konstellationen klären unsere Notare zudem gerne ab, ob eine Apostille oder andere Legalisationen eingeholt werden sollten.
Unsere Notare organisieren für Sie Apostillen oder Legalisationen (Überbeglaubigungen) in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei des Kantons Luzern und mit den ausländischen Botschaften oder Konsulaten. Durch solche Überbeglaubigungen werden in der Schweiz öffentlich beurkundete Beglaubigungen und öffentliche Urkunden auch im Ausland verbindlich anerkannt. Im Rahmen unseres Apostillenservices sind wir in der Lage, Apostillen innert kürzester Zeit zu organisieren und entsprechend Ihren Anweisungen per Post oder Kurier direkt ins In- oder Ausland zu versenden.
Gerne beraten Sie unsere Notare bei weiteren Beurkundungen, wie bei beglaubigten Übersetzungen (beispielsweise Handelsregisterauszüge in englischer Sprache), Eidesabnahmen oder Erklärungen an Eides statt sowie bei der Beurkundung von verschiedenen Vorgängen und Feststellungen bei nationalen oder internationalen Sachverhalten (beispielsweise Bestandesaufnahme in strittigen Erbschaftsangelegenheiten oder Authority Statements von schweizerischen Gesellschaften).